Die Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier Genossenschaft lädt ihre Mitglieder zur ordentlichen Vollversammlung ein. Die Vollversammlung findet in erster Einberufung am 29. April 2024 um 22.00 Uhr und in zweiter Einberufung am
Freitag, den 10. Mai 2024 um 19.00 Uhr im Vereinssaal der Gemeinde St. Martin in Passeier statt.
Tagesordnung 1. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates, des Abschlussprüfers
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Geschäftsergebnisses
3. Bericht an die Vollversammlung über die Ergebnisse der Selbstbewertung der Gesellschaftsorgane
4. Wahl des Obmanns, Vize-Obmann und der Mitglieder des Verwaltungsrates
5. Bestellung des Schlichtungskollegiums
6. Abschluss der Versicherungspolice zur Deckung der zivilrechtlichen Haftung und der beruflichen (und außerberuflichen) Unfälle von Verwaltungsräten und Aufsichtsräten
7. Genehmigung der Vergütungs- und Anreizpolitik 2024, einschließlich der Kriterien für die Festlegung der Vergütung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt. Information an die Vollversammlung über die Umsetzung der Politik 2023
8. Festlegung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates
9. Festlegung der Höchstkreditgrenzen gemäß Art. 32.1 des Statuts
10. Allfälliges
Die Unterlagen, welche bei der ordentlichen Vollversammlung behandelt werden, können im speziell hierfür eingerichteten
Mitgliederbereich eingesehen werden.