Beschwerde und Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten mit der Bank kann der Kunde eine Beschwerde auf normalen Postweg, durch Übergabe bei der kontoführenden Geschäftsstelle, per Einschreiben mit Rückantwort, Fax, E-Mail oder mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an die folgenden Adressen einreichen:

Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier Genossenschaft
Beschwerdebüro
Jaufenstrasse 7, 39010 - St. Martin in Passeier (BZ)
Fax: 0473 650125
E-mail: info@raikastmartin.it
Pec: rk.st.martin@actaliscertymail.it

Die Bank ist verpflichtet den Kunden auf dessen Wunsch oder in jedem Fall nach Bestätigung des Eingangs der Beschwerde über die Art und Weise, in der die Beschwerde bearbeitet wird zu informieren.

Am 12. August 2020 erließ die italienische Zentralbank die neuen Bestimmungen über die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bank- und Finanzgeschäften, die die Höchstfristen für die Beantwortung von Kundenbeschwerden durch die Vermittler ändern.

Daher muss die Bank gemäß den Anforderungen der Aufsichtsbehörde ab dem 1. Oktober 2020 innerhalb folgender Fristen reagieren:

  • innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt, wenn sich die Beschwerde auf Zahlungsdienstleistungen (z. B. Prepaid-Karten, Debitkarten, Kreditkarten usw.) bezieht. Wenn die Bank aus außergewöhnlichen Gründen nicht innerhalb von 15 Werktagen antworten kann, sendet sie dem Kunden eine vorläufige Antwort, in der sie die Gründe für die Verzögerung deutlich angibt und den Zeitraum nennt, innerhalb dessen der Kunde die endgültige Antwort erhält, in jedem Fall aber nicht mehr als 35 Werktage;
  • innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt, wenn sich die Beschwerde auf Bank- und Finanzprodukte oder Dienstleistungen (z. B. Girokonten, Hypotheken, Kredite ...) bezieht;
  • innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Beschwerde, wenn es sich um Anlagedienstleistungen handelt.

Ist der Kunde nicht zufrieden oder hat er innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Antwort erhalten, kann er sich, bevor er den Rechtsweg beschreitet, an eine der folgenden Stellen wenden:

BEI STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT BANK- UND FINANZGESCHÄFTEN:

  • an den Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF). Um herauszufinden, wie man sich an den ABF wenden kann, kann man sich an die grüne Nummer 800.196969 wenden, die Website www.arbitrobancariofinanziario.it konsultieren, auf der auch die territorial zuständigen Kollegien mit ihren Adressen und Telefonnummern angegeben sind, sich an die Filialen der Banca d'Italia wenden oder die eigene Bank fragen. Die Entscheidung des Schiedsrichters lässt die Möglichkeit des Kunden unberührt, sich an die ordentlichen Gerichte zu wenden;
  • an die vom Conciliatore Bancario Finanziario - Verein zur Beilegung von Bank-, Finanz- und Unternehmensstreitigkeiten - ADR eingerichtete Schlichtungsstelle zu wenden, um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, das in einem Einigungsversuch mit Hilfe eines unabhängigen Schlichters besteht. Für diese Dienstleistung können Sie sich an den Conciliatore Bancario Finanziario wenden (eine im Register des Justizministeriums eingetragene Einrichtung), mit Sitz in Rom, Via delle Botteghe Oscure 54, Tel. 06.674821, Website www.conciliatorebancario.it
  • an eine andere spezialisierte Einrichtung, die in dem vom Justizministerium geführten Sonderregister aufgeführt ist (abrufbar unter www.giustizia.it).

BEI STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGEN UND ANLAGETÄTIGKEITEN:

  • an die Schlichtstelle (Arbitro per le Controversie Finanziarie - ACF): für Streitigkeiten über die Nichteinhaltung der Informations-, Lauterkeits- und Transparenzpflichten der Bank gegenüber den Anlegern) bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 €, wenn die Beschwerde eine Geldforderung beinhaltet;) ohne Betragsbegrenzung in allen anderen Fällen. Ausgeschlossen von der Zuständigkeit des ACF sind Schäden, die keine unmittelbare und direkte Folge der Verletzung der oben genannten Pflichten durch den Vermittler sind, sowie Schäden, die nicht finanzieller Natur sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.acf.consob.it .
  • an die vom Conciliatore Bancario Finanziario - Verein zur Beilegung von Bank-, Finanz- und Unternehmensstreitigkeiten - ADR eingerichtete Schlichtungsstelle zu wenden, um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, das in einem Einigungsversuch mit Hilfe eines unabhängigen Schlichters besteht. Weitere Informationen sind auf der Website des Conciliatore Bancario Finanziario zu finden. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, die ordentlichen Gerichte anzurufen, falls das Schlichtungsverfahren ohne Einigung abgeschlossen wird;
  • an eine andere spezialisierte Einrichtung, die in dem vom Justizministerium geführten entsprechenden Register aufgeführt ist.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 5 des Gesetzesdekrets Nr. 28 vom 4. März 2010 in seiner geänderten Fassung der Abschluss des Vermittlungsverfahrens in Angelegenheiten, die Versicherungs-, Bank- und Finanzverträge betreffen, eine Voraussetzung für die Fortsetzung des Gerichtsverfahrens ist.

DEM KUNDEN WIRD FOLGENDES ZUR VERFÜGUNG GESTELLT:

DIE SCHLICHTSTELLE (ACF)

Die Schlichtstelle (ACF), ist ein von der Consob eingerichtetes Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Anlegern und Vermittlern bei Verstößen gegen die Sorgfalts-, Lauterkeits-, Informations- und Transparenzpflichten, die die Vermittler bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder der kollektiven Vermögensverwaltung einhalten müssen, sowie gegen die Verpflichtungen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 und ihrer Durchführungsbestimmungen (d. h. in Bezug auf die Basisinformationsblätter für Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungspakete), einschließlich grenzüberschreitender Streitigkeiten und Streitigkeiten, die unter die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 fallen (Streitigkeiten in Bezug auf Online-Verkaufs- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen einem Gewerbetreibenden und einem in der Europäischen Union ansässigen Verbraucher geschlossen wurden).
Nur Sparer (d. h. Anleger, die keine geeigneten Gegenparteien und professionellen Kunden sind) können den ACF anrufen, wenn sie Schadensersatzansprüche von bis zu 500.000 € geltend machen wollen. Bei Schadensersatzansprüchen spricht der Schiedsrichter dem Anleger nur die Schäden zu, die eine unmittelbare und direkte Folge der Verletzung der oben genannten Verpflichtungen durch die Bank sind, wobei nichtwirtschaftliche Schäden ausgeschlossen sind.
Die Vermittler sind verpflichtet, dem ACF beizutreten.
Der ACF gewährleistet die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Urteils. Es handelt sich um ein Instrument, das es dem Anleger ermöglicht, schnell, kostenlos und ohne Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands eine Entscheidung über den Streitfall zu erhalten.
Die Klage kann nämlich vom Anleger persönlich oder über einen Verbraucherverband oder einen Rechtsanwalt erhoben werden, wenn derselbe Sachverhalt, der Gegenstand der Klage ist, vorliegt

  • keine anderen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren oder Schiedsgerichts- oder Gerichtsverfahren anhängig sind und keine Unzulässigkeitserklärung oder Annahme der Vermittlungsmaßnahme vorliegt
  • eine Beschwerde wurde bereits bei der Bank eingereicht und von der Bank ganz oder teilweise nicht bestätigt, oder es sind seit der Einreichung der Beschwerde mehr als 60 Tage vergangen, ohne dass die Bank den Investor über ihre Entscheidung informiert hat
  • der Schiedsrichter noch keine Entscheidung in der Sache getroffen hat;
  • keine Entscheidung in der Sache, einschließlich einer endgültigen Entscheidung, zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens oder eine Entscheidung in der Sache zum Abschluss eines Schiedsverfahrens ergangen ist.

Mehrere Personen können die Beschwerde nur dann gemeinsam einreichen, wenn sie in der gleichen strittigen Beziehung stehen.
Die Beschwerden werden online über die Website des ACF www.acf.consob.it unter Einhaltung des entsprechenden Leitfadens eingereicht.
Das Recht des Investors, den ACF anzurufen, ist unverzichtbar und kann immer ausgeübt werden, auch wenn die Verträge Klauseln enthalten, die es ermöglichen, den Streitfall an andere außergerichtliche Schlichtungsstellen zu verweisen.
Die Entscheidung des ACF ist für den Investor nicht bindend; er hat weiterhin das Recht, die Justizbehörde anzurufen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.acf.consob.it

Mitteilung über die Nichtbeachtung der Entscheidungen des ABF (Arbitro Bancario Finanziario) oder ACF (Arbitro per le Controversie Finanziarie).
Der Vermittler Cassa Centrale Banca - Credito Cooperativo Italiano S.p.A. teilt mit, dass er den folgenden Entscheidungen nicht nachgekommen ist: Nr. 3029/2020

BERICHT ÜBER DIE ABWICKLUNG DER BESCHWERDEN: